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Rücksendungen



Rücksendungen sind buchhalterisch als Rückbuchung zu erfassen. Sie mindern auf der Einkaufsseite den Bestand des betroffenen Gutes, die Vorsteuer und die Verbindlichkeiten und auf der Verkaufsseite die Erlöse, die Umsatzsteuer und die Forderungen.


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