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Wann wird ein Leistungsverweigerungsrecht im Prozess nur berücksichtigt?



Bei einem Leistungsverweigerungsrecht handelt es sich um eine sog. Ein-rede. Diese prüft das Gericht nicht von sich aus. Vielmehr muss sich derje-nige, der seine Leistung verweigern kann, ausdrücklich oder konkludent auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen


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