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Welche Anforderungen stellen die GoB bezüglich der Nachprüfbarkeit der Buchführung ?



Die buchhalterischen Aufzeichnungen müssen klar und jederzeit nachprüfbar sein. Deshalb fordern die GoB für die Buchung der Geschäftsfälle eine zeitliche (chronologische), sachliche (systematische) sowie in bestimmten Fällen noch eine ergänzende Ordnung durch Nebenaufzeichnungen.


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