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Teilrechtsfähigkeit der GbR



Aufgaben:

1.) Wo ist die GbR geregelt?

2.) Ist die GbR teilrechtsfähig?

3.) Wie werden vertragliche Verbindlichkeiten der GbR begründet?

4.) In welcher Weise schulden die Gesellschafter die Erfüllung vertraglicher Verbindlichkeiten?



Lösungen:

1.) In den §§ 705 ff. BGB.

2.) Dies war lange Zeit umstritten; die hM nimmt heute eine Teilrechtsfähigkeit der GbR an.

3.) Vertragliche Verbindlichkeiten der GbR werden begründet, indem vertretungsberechtigte Gesellschafter im Namen aller Gesellschafter handeln.

4.) Die Gesellschafter der GbR haften einerseits nach der herrschenden Akzessorietätslehre gem. § 128 HGB analog persönlich mit ihrem Privatvermögen und andererseits als Gesamthandsschuldner mit dem gesamthänderisch gebundenen Gesellschaftsvermögen.




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