FSH-Studiengänge
1. Staatsexamen
- Inhalt
- Ablauf
- Dauer/Gebühr
- Information
Repetitorium
Startseite
Repetitorium (1. Examen)
Repetitorium (2. Examen)
Kontakt

Kontakt  |   Login    

Willenserklärungen durch Mittelsperson



Aufgaben:

1.) Wann liegt Zugang bei der Abgabe einer WE an einen Empfangsvertreter vor?

2.) Wann liegt Zugang bei der Abgabe einer WE an einen Empfangsboten vor?

3.) Wann liegt Zugang bei der Abgabe einer WE an einen Erklärungsboten vor?

4.) Nennen Sie zwei Beispiele eines Empfangsboten.

5.) Nennen Sie zwei Beispiele eines Erklärungsboten.



Lösungen:

1.) Mit Zugang an den Empfangsvertreter liegt gleichzeitig Zugang beim Erklärungsempfänger vor.

2.) Die Erklärung geht dem Erklärungsempfänger in dem Zeitpunkt zu, zu dem regelmäßig die Weitergabe an ihn zu erwarten ist.

3.) Die Erklärung geht dem Erklärungsempfänger erst mit der Übermittlung an ihn selbst zu.

4.) Kaufmännischer Angestellter, Hausgehilfin, Familienangehöriger.

5.) Nachbar, im Haus oder der Wohnung beschäftigte Handwerker, Kinder.




< zurück weiter >
zurück zur Startseite

Kontakt
Dr. Unger             Fernrepetitorium

Telefon:
0681 / 390 5263

E-mail:
info@i-jura.de


Studienführer
Stellenangebote









Übersicht:
Justizprüfungsämter
& Universitäten


Impressum
Datenschutz










 
 Grafiken und Inhalte dieser Internetpräsenz sind © urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung der 1st Position GmbH ist untersagt. Erwähnte Produkte oder Verfahren sind in der Regel eingetragene Warenzeichen und werden als solche betrachtet. Partner