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Besonderheiten von Besitzarten



Aufgaben:

1.) Welche Besitzarten gibt es?

2.) Nennen Sie die Voraussetzungen einer Übereignung einer Sache gem. § 929 S. 1 BGB.

3.) Welche Hilfspersonen können bei der Übergabe mitwirken?

4.) Nennen Sie die Voraussetzungen der Besitzdienerschaft und eines Besitzmittlungsverhältnisses.



Lösungen:

1.) Besitzarten
Es gibt den unmittelbaren Besitz (§§ 854, 855 BGB), den mittelbaren Besitz (§ 868 BGB), den Allein- bzw. Mitbesitz (§ 866 BGB) und den Teilbesitz (§ 865 BGB).

2.) Voraussetzung der Übereignung nach § 929 S. 1 BGB
Dingliche Einigung über den Eigentumswechsel, Übergabe, Einigsein über Eigentumswechsel bei Übergabe, Berechtigung des Veräußerers.

3.) Hilfspersonen bei der Übergabe
Sowohl für den Veräußerer als auch für den Erwerber können bei der Übergabe Hilfspersonen tätig werden. Möglich ist die Übergabe durch / an einen Besitzdiener, Besitzmittler oder an eine sogenannte Geheißperson.

4.) Besitzdiener, § 855 BGB
Der Inhaber der tatsächlichen Gewalt muss in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis zum Geschäftsherrn stehen; er muss also „weisungsunterworfen“ sein. Außerdem muss er die Sachherrschaft nach außen erkennbar ausüben.

Besitzmittler
· Rechtsverhältnis iSd. § 868 BGB
Zwischen Besitzmittler und Erwerber/Veräußerer muss ein Rechtsverhältnis im Sinne des (868 BGB vorliegen.
USD: Das Besitzmittlungsverhältnis muss nicht wirksam sein (Wieling, SachenR, § 6 II 1 a)).
· Herausgabeanspruch
Nach herrschender Meinung muss der mittelbare Besitzer einen Herausgabeanspruch gegen den unmittelbaren Besitzer haben. Der Herausgabeanspruch muss nicht fällig sein.
· Fremdbesitzerwille
Der unmittelbare Besitzer muss den Willen haben, für den mittelbaren Besitzer zu besitzen.



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