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Irrtum über Kausalverlauf



Aufgaben:

1.) Was ist ein Irrtum über den Kausalverlauf?

2.) Ist der Irrtum über den Kausalverlauf ein Unterfall der aberratio ictus?

3.) Was besagt die Lehre vom dolus generalis?

4.) Welche weiteren Auffassungen werden für die rechtliche Behandlung des Irrtums über den Kausalverlauf vertreten?

5.) Was bedeutet das Merkmal Heimtücke i. S. von § 211 II StGB?



Lösungen:

1.) Bei einem Irrtum über den Kausalverlauf tritt der Erfolg dagegen beim anvisierten Objekt oder Opfer ein, jedoch auf einem anderen Weg oder auf andere Weise, als es der Vorstellung des Täters entspricht.

2.) Nein. Die aberratio ictus ist kein Unterfall des Irrtums über den Kausalverlauf.
Bei der aberratio ictus trifft der fehlgehende Angriff ein ganz anderes Objekt, als es der Täter sich vorstellt und will.

3.) Die Lehre vom dolus generalis sieht die beiden Teilakte als ein einheitliches Handlungsgeschehen an, wobei auch der zweite Teil noch vom Tötungsvorsatz getragen wird, mit der Folge, dass wegen vollendeter Tat bestraft wird.

4.) Nach einem Teil der Literatur liegen zwei selbständige Handlungen vor, denen verschiedene subjektive Vorstellungen des Täters zugrundeliegen.
Beim ersten Teilakt, der vom Tötungsvorsatz getragen wurde, trat eine Vollendung nicht ein, so dass nur wegen Versuchs zu bestrafen ist. Bezüglich des zweiten Teilaktes habe ein Tötungsvorsatz nicht (mehr) bestanden, so dass nur eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht komme.
Die Rechtsprechung hält den Gesamtablauf für adäquat kausal.
Der Eintritt des Enderfolges hält sich in den Grenzen des Vorhersehbaren und stellt nur eine unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf dar.

5.) Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindseliger Willensrichtung bewusst zur Tötung ausnutzt.
Die Literatur fordert zusätzlich das Vorliegen eines verwerflichen Vertrauensbruches.









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