FSH-Studiengänge
1. Staatsexamen
- Inhalt
- Ablauf
- Dauer/Gebühr
- Information
Repetitorium
Startseite
Repetitorium (1. Examen)
Repetitorium (2. Examen)
Kontakt

Kontakt  |   Login    

Unternehmenszusammenschlüsse



Aufgaben:

1.) Warum entschließen sich einzelne Unternehmen dazu, sich zusammen zu schließen?

2.) Was versteht man unter Synergieeffekten?

3.) Nennen Sie drei der wichtigsten Gründe, warum Unternehmen sich in den letzten Jahren zusammengeschlossen haben.

4.) Nennen Sie die Merkmale der Kooperation!

5.) Welche Konzernformen gibt es? Nennen Sie die Unterschiede!

6.) Welche Formen der Fusion gibt es?

7.) Definieren Sie das Kartell!

8.) Warum sind Kartelle in der Regel verboten?

9.) Nennen Sie Kartelle die erlaubt sind! Was ist der Grund, dass bestimmte Kartelle erlaubt sind?


Lösungen:

1.) Zu Unternehmenszusammenschlüssen kommt es, wenn einzelne ihre Ziele besser in Verbindung mit anderen Unternehmen erreichen. Motivation für solche Zusammenschlüsse ist meist die Überzeugung, auf diese Weise bestimmte Ziele besser realisieren zu können. Die Vorteile einer Zusammenarbeit können dabei in verschiedenen Unternehmensbereichen entstehen. Zum Beispiel durch Einsparung von Kosten im Vertrieb, in der Forschung oder durch Ausbau der Auslandsbeziehungen etc..

2.) Unter Synergieeffekten versteht man die sich aus der Zusammenarbeit von Unternehmen ergebenden positiven Auswirkungen wie z.B. Kostenersparnisse.

3.) Unternehmen haben sich aus den folgenden Gründen zusammengeschlossen: die Währung Euro, höhere Kundenanforderungen, Globalisierung, Auftreten neuer und komplexerer Technologien, Bedeutung institutioneller Anleger.

4.) Merkmale der Kooperation sind: Unternehmen behalten ihre rechtliche und vordergründig auch ihre wirtschaftliche Selbständigkeit, sie ist freiwillig, sie ist kündbar und in der Regel befristet, sie erstreckt sich gewöhnlich auf die gemeinsame Erfüllung von betrieblichen Funktionen oder Teilaufgaben, ist also zweckorientiert. Alle beteiligten Unternehmen sollen einen Nutzen (z.B. in Form von Synergieeffekten) erzielen.

5.) Es gibt folgende Konzernformen:
- Unterordnungskonzern
- Gleichordnungskonzern
- Holding
Unterschiede:
Bei Unterordnungskonzern gibt es ein herrschenden und ein beherrschtes Unternehmen, während beim Gleichordnungskonzern die zwei Unternehmen auf gleicher Augenhöhe zusammenarbeiten. Bei einer Holding bilden die Unternehmen faktisch ein neues Unternehmen, dass über ihnen steht (Dachgesellschaft). Allerdings müssen dort dann die Machtverhältnisse geklärt werden.

6.) Fusion durch Aufnahme: Eines der sich vereinigenden Unternehmen bleibt bestehen, und die übrigen Unternehmen übertragen ihre Vermögen auf dieses fortzuführende Unternehmen (Beispiel: HypoVereinsbank). Ein schwächeres Unternehmen wird durch ein stärkeres Unternehmen aufgekauft und die Firma des übertragenden Unternehmens wird gelöscht.
Fusion durch Neubildung: Ein Unternehmen wird neu gegründet, und die fusionierenden Unternehmen übertragen ihre Vermögen auf dieses (Beispiel: DaimlerChrysler). Die übertragenden Unternehmen werden gelöscht.

7.) Das Kartell ist ein vertraglich horizontaler Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich selbständig bleiben, aber einen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit aufgeben.

8.) Kartelle sind in der Regel verboten, damit verhindert wird, dass Unternehmen durch gemeinsame Vereinbarungen eine marktbeherrschende Stellung erreichen, die den Wettbewerb und die Verbraucher sowie den Staat (z.B. bei öffentlichen Ausschreibungen) nachhaltig schädigt. Verboten sind z.B. Preis, Submissions- und Gebietskartelle.

9.) Kartelle können erlaubt sein, wenn die Unternehmen nachweisen können, dass durch den Zusammenschluss eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen zu erwarten ist. Erlaubt sind z.B. die folgenden Kartelle:
 Verkehrswesen, um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen
 Land- und Forstwirtschaft, da diese Branchen durch Niedrigpreis aus dem Ausland in seiner Existenz bedroht sind etc.



< zurück weiter >
zurück zur Startseite

Kontakt
Dr. Unger             Fernrepetitorium

Telefon:
0681 / 390 5263

E-mail:
info@i-jura.de


Studienführer
Stellenangebote









Übersicht:
Justizprüfungsämter
& Universitäten


Impressum
Datenschutz










 
 Grafiken und Inhalte dieser Internetpräsenz sind © urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung der 1st Position GmbH ist untersagt. Erwähnte Produkte oder Verfahren sind in der Regel eingetragene Warenzeichen und werden als solche betrachtet. Partner