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Was versteht man unter Franchising?



Durch eine Franchise wird dem Franchisenehmer, einem rechtlich selbstän-digen Unternehmer, von dem Franchisegeber ein direktes oder indirektes Recht eingeräumt, im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses bestimmte Waren und / oder Dienstleistungen zu betreiben und dies
- unter Benutzung von Image, Namen, Zeichenrechten, Ausstattung, Kenn-zeichnungen, Symbolen oder sonstigen Schutzrechten des Franchisegebers,
- unter Benutzung seiner gewerblichen und / oder technischen Erfahrungen
- unter Beachtung des vom Franchisegeber entwickelten Organisations- und Marketingsystems, dessen ständige Weiterentwicklung ihm obliegt.

Der Franchisegeber verspricht dem Franchisenehmer einerseits Ausbildung, Beistand und Rat und überwacht andererseits die Einhaltung seiner ge-schäftlichen Konzeption, die er durch Weisungen durchsetzen kann.



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