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Welche Personen, also Rechtssubjekte, können am Rechtsverkehr teilnehmen?



Am Rechtsverkehr können zunächst Menschen, also natürliche Personen, teilnehmen. Juristischen Personen: Der e.V., die Stiftung, die Gen, die GmbH, die AG und die KGAA sind juristische Personen und nehmen als solche am Rechtsverkehr teil.


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