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Kommanditist



Der wesentliche Unterschied liegt in der Person des Kommanditisten. Während bei der OHG sämtliche Gesellschafter unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, haftet der Kommanditist lediglich auf seine Einlage beschränkt. Der Kommanditist ist zudem grundsätzlich nicht – im Gegensatz zu den Gesellschaftern der OHG - mit der Leitung des Unternehmens betraut.


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