FSH-Studiengänge
1. Staatsexamen
- Inhalt
- Ablauf
- Dauer/Gebühr
- Information
Repetitorium
Startseite
Repetitorium (1. Examen)
Repetitorium (2. Examen)
Kontakt

Kontakt  |   Login    

Die Anwendung des § 952 BGB



Aufgaben:

1.) Ist § 952 BGB als Eigentumszuordnung abdingbar?

2.) Was versteht man unter einem Schuldschein im Sinne des § 952 I S. 1 BGB?

3.) Nennen Sie Beispiele für § 952 II BGB.

4.) Auf insbesondere welche Papiere findet § 952 BGB analoge Anwendung?



Lösungen:

1.) § 952 als zwingendes Recht
§ 952 BGB ist als gesetzliche Eigentumszuordnung unabdingbar (ganz hM und hA in der Literatur, vgl. Palandt-Bassenge 54. Auflage 1995 § 952 RN 1 m. w. N.).

2.) Begriff des Schuldscheins
Schuldschein ist eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde, die seine Schuld begründet (bspw. §§ 518, 761, 766, 780, 781 BGB).

3.) Beispiele für § 952 II BGB
Papiere des § 808 BGB wie Versicherungsschein, Sparbuch (BGH DB 72, 2299), Leihhauspfandschein, Depotschein der Bank.
Rektapapiere wie Anweisung, nicht an Order gestellte Papiere des HGB, Wechsel/Scheck mit negativer Orderklausel.

4.) Analoge Anwendung des § 952 BGB
Entsprechende Anwendung findet § 952 BGB insbesondere auf den Fahrzeugbrief im Sinne von § 25 StVZO (BGH NJW 1978, S. 1854).




< zurück weiter >
zurück zur Startseite

Kontakt
Dr. Unger             Fernrepetitorium

Telefon:
0681 / 390 5263

E-mail:
info@i-jura.de


Studienführer
Stellenangebote









Übersicht:
Justizprüfungsämter
& Universitäten


Impressum
Datenschutz










 
 Grafiken und Inhalte dieser Internetpräsenz sind © urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung der 1st Position GmbH ist untersagt. Erwähnte Produkte oder Verfahren sind in der Regel eingetragene Warenzeichen und werden als solche betrachtet. Partner