FSH-Studiengänge
1. Staatsexamen
- Inhalt
- Ablauf
- Dauer/Gebühr
- Information
Repetitorium
Startseite
Repetitorium (1. Examen)
Repetitorium (2. Examen)
Kontakt

Kontakt  |   Login    

Vorbehalt des Gesetzes und Leistungsverwaltung



Aufgaben:

1.) Welcher Rechtsweg ist gegeben, wenn es um Schadensersatzansprüche der hohen Hand gegen den Bürger geht?

2.) Grundsätzlich bedürfen Eingriffe in Freiheit und Eigentum einer Ermächtigungsgrundlage in Form eines Parlamentsgesetzes. Welche Ausnahmen gibt es von diesem Grundsatz?

3.) Kann der Anschluß- und Benutzungszwang ausschließlich in einer gemeindlichen Satzung geregelt sein?

4.) Exkurs und Fangfrage: Welcher der drei Gewalten (Exekutive, Legislative, Judikative) gehört die Gemeindevertretung an?



Lösungen:

1.) Der Rechtsweg richtet sich auch in den Verfahren in denen die Verwaltung klagt, nach allgemeinen Kriterien. Vorsicht ist allerdings geboten mit § 40 II VwGO (eine Norm, die gerne übersehen wird.). Hier geht es u.a. zwar auch um Schadensersatzansprüche, aber um die des Bürgers gegen den Staat.

2.) Zu Unrecht erbrachte Leistungen können ohne spezielle Ermächtigungsgrundlage per Leistungsbescheid zurückgefordert werden. Ebenso wenig ist ein Gesetz erforderlich bei Forderungen der hohen Hand gegenüber Dienstverpflichteten, die in einem besonderen Näheverhältnis zum Staate stehen (Beamte; Soldaten und Strafgefangene).

3.) Bei dem Anschluß- und Benutzungszwang handelt es sich um einen klassischen Eingriff in Freiheit und Eigentum, der durch ein Parlamentsgesetz zu regeln ist. Lediglich die konkrete Ausgestaltung kann durch den gemeindlichen Satzungsgeber normiert werden.

4.) Obwohl es sich bei der Gemeindevertretung um vom Gemeindevolk unmittelbar gewählte Vertreter handelt, die Recht setzen (nämlich Satzungen), handelt es sich um ein Organ der Exekutive. Denn die Gemeindevertretung führt Landesrecht (Gemeindeordnung / Landkreisordnung / Kommunalverfassung) aus, wenn sie Satzungen erlässt.



< zurück weiter >
zurück zur Startseite

Kontakt
Dr. Unger             Fernrepetitorium

Telefon:
0681 / 390 5263

E-mail:
info@i-jura.de


Studienführer
Stellenangebote









Übersicht:
Justizprüfungsämter
& Universitäten


Impressum
Datenschutz










 
 Grafiken und Inhalte dieser Internetpräsenz sind © urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung der 1st Position GmbH ist untersagt. Erwähnte Produkte oder Verfahren sind in der Regel eingetragene Warenzeichen und werden als solche betrachtet. Partner