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Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
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Aufgaben:
1.) Welche Rechtsnatur hat der Bebauungsplan?
2.) Welche Rechtsnatur hat der Flächennutzungsplan?
3.) Wie kann der Bebauungsplan rechtlich überprüft werden?
4.) Wie kann der Flächennutzungsplan rechtlich überprüft werden?
5.) Welche Satzungen im Sinne des § 47 I Nr. 1 VwGO gibt es?
6.) An welche abdrängende Sonderzuweisung iSd. § 40 I VwGO ist im Baurecht zu denken?
7.) An welche Vorschriften ist bei Verfahrens- und Formverstößen im Baurecht zu denken?
8.) In welcher Norm ist das sog. Entwicklungsgebot enthalten?
9.) Welche Ausnahmen zum Grundsatz des Entwicklungsgebots gibt es?
10.) An welche Vorschrift ist bei einem Verstoß gegen § 8 BauGB zu denken?
11.) In welchem Verhältnis stehen die Gebietskategorien der BauNVO zum Bebauungsplan?
Lösungen:
1.) Der Bebauungsplan ist eine Satzung, § 10 BauGB.
2.) Der Flächennutzungsplan ist eine hoheitliche Maßnahme eigener Art ohne Rechtsnormqualität.
3.) Der Bebauungsplan kann gem. § 47 I Nr. 1 VwGO im Wege eines Normenkontrollverfahrens überprüft werden.
4.) Der Flächennutzungsplan kann grds. nicht überprüft werden; denkbar ist unter Umständen aber eine Inzidentkontrolle im Individualrechtsschutzverfahren, vgl. Krebs in von Münch/Schmidt-Assmann Baurecht, 10. Aufl. 1995 Rn 229 mwN.
5.) Bebauungsplan, § 10 BauGB; Veränderungssperre, § 16 BauGB; Satzungen nach § 34 Abs. IV BauGB; Sanierungssatzung, § 142 BauGB; Erhaltungssatzung, § 172 BauGB; Satzung nach § 132 BauGB.
6.) An § 217 BauGB, Zuständigkeit der Kammer für Baulandsachen
7.) An die Heilungsvorschriften der jeweiligen GO und §§ 214 ff. des BauGB.
8.) In § 8 II S. 1 BauGB.
9.) Ausnahmen sind: § 8 II S. 2 BauGB; § 8 III BauGB; § 8 IV BauGB
10.) An die Vorschrift des § 214 II BauGB.
11.) Durch die Festsetzungen der Baugebiete werden die §§ 2-14 BauNVO Bestandteil des Bebauungsplans.
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