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Einschränkungen der Saldotheorie
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Aufgaben:
Nennen Sie die notwendigen Einschränkungen der Saldotheorie.
Lösung:
1.) Einschränkungen der Saldotheorie
Die Saldotheorie gilt von vornherein nur für die Abwicklung von beiderseits bereits erbrachten Leistungen aus einem unwirksamen gegenseitigen Vertrag.
Vorleistung
Hat eine Seite vorgeleistet und ist der Gegenstand der Leistung beim Empfänger untergegangen, so kann der Leistende weder die Gegenleistung fordern noch seine eigene Leistung zurückverlangen (BGH ZIP 94, S. 954).
Arglistige Täuschung
Der arglistig getäuschte Käufer, bei dem die Sache vor Anfechtung durch sein Verschulden zerstört worden ist, behält seinen Anspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises, der sich allerdings gem. § 242 BGB bei Abwägung der Schwere der Täuschung und des Verschuldens an der Zerstörung mindern kann. (BGHZ 57, S. 137 (146 ff.)).
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Die Saldotheorie ist auch nicht anwendbar auf die Rückabwicklung des Vertrags, der wegen nicht voller Geschäftsfähigkeit eines Vertragspartners nichtig ist, weil der vorrangige Gesichtspunkt seines Schutzes gebietet, ihm den Bereicherungsanspruch auf Herausgabe seiner Gegenleistung in vollem Umfang zu erhalten (BGH NJW 1994, S. 2021).
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