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Grundlagen von Tarifverträgen



Aufgaben:

1.) Erläutern Sie das Merkmal „Unabhängigkeit von Staat, Kirche und Parteien“.

2.) Erläutern Sie das Merkmal der „Überbetrieblichkeit“.

3.) Welchen Zweck muss die Vereinigung verfolgen, um eine Koalition darzustellen?

4.) Ist die Bereitschaft zum Abschluss eines Tarifvertrags notwendige Voraussetzung der Koalitionseigenschaft?



Lösungen:

1.) Unabhängigkeit von Staat, Kirche und Parteien
Die Vereinigung muss von Dritten (Staat, Kirchen, Parteien) unabhängig sein.
Grund:
Die Vereinigung könnte sonst von Dritten daran gehindert werden, die Interessen ihrer Mitglieder wirkungsvoll zu vertreten (Zöllner/Loritz 4. Auflage 1992 § 8 III 6.).

2.) Überbetrieblichkeit
Die Vereinigung muss überbetrieblich organisiert sein.
Grund:
Andernfalls wäre Mitgliederstand von Einstellungen und Entlassungen des Arbeitgebers abhängig.

3.) Verbandszweck muss die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sein
Grund:
Wortlaut des Art. 9 III GG.

4.) Tarifwilligkeit
1. Ansicht (Vertreten u. a. von Zöllner/Loritz 4. Auflage 1992 § 8 III 9.; BAG NZA 1990, S. 623; Schaub § 187 IV 3 m. w. N.)
Diese Auffassung hält eine Koalition auch dann für gegeben, wenn sie tarifunwillig ist, aber sonst mit anderen Mitteln die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen fördern will.
Tarifwilligkeit sei allerdings Voraussetzung für die Tariffähigkeit.
2. Ansicht (Vertreten u. a. von Däubler, ArbeitsR., 3.2.3.)
Diese Auffassung bejaht als wesensmäßige Voraussetzung der Koalition das Bekenntnis zum Abschluss von Tarifverträgen.
Grund:
Historische Entwicklung der Koalition. Deswegen sind Verbände der leitenden Angestellten, die sich nicht den Abschluss von Tarifverträgen zum Ziel gesetzt haben, keine Koalitionen.



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