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(Un-)Echte Wahlfeststellung
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Aufgaben:
1.) Was versteht man unter einer unechten Wahlfeststellung?
2.) Was versteht man unter einer echten Wahlfeststellung?
3.) Wann liegt ein Fall der Postpendenz vor?
Lösungen:
1.) Unechte Wahlfeststellung
Eine unechte Wahlfeststellung liegt dann vor, wenn die Begehung einer Straftat an sich klar vorliegt, Ungewissheit aber bspw. darüber besteht, wann die Straftat begangen worden ist. Bei der unechten Wahlfeststellung handelt es sich um einen Fall der Tatsachenalternativität. Es kommt dabei zu einem eindeutigen Urteilsausspruch auf wahldeutiger Tatsachengrundlage.
2.) Echte Wahlfeststellung
Bei der echten Wahlfeststellung besteht keine Tatsachenalternativität vor, sondern es besteht Ungewissheit darüber, ob Tatbestand A oder Tatbestand B verwirklicht worden ist. Soweit die beiden Tatbestände rechtsethisch und psychologisch vergleichbar sind, kommt es zu einer wahlweisen Verurteilung.
3.) Postpendenz
Postpendenz ist gegeben, wenn keine doppelte, sondern nur eine einfache Sachverhalts-ungewissheit vorliegt.
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