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Error in persona vel objecto
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Aufgaben:
1.) Was versteht man unter einem error in persona vel objecto?
2.) Was versteht man unter einer aberratio ictus?
3.) Inwiefern hat der BGH die aberratio ictus neu definiert?
4.) Strafrechtliche Beurteilung der aberratio ictus bei tatbestandlicher Gleich- und Ungleichwertigkeit der Tatobjekte?
5.) Warum kann die MM nicht überzeugen?
Lösungen:
1.) Beim error in persona vel objecto tritt der Erfolg an dem Objekt ein, an dem er nach der Vorstellung des Täters auch eintreten sollte. Der Täter irrt aber über die Identität des Objekts.
2.) Bei der aberratio ictus nimmt der Täter zwar das richtige Ziel ins Visier, der Angriff trifft aber ein anderes als das vom Täter ins Auge gefasste Handlungsobjekt.
3.) Nach BGH (MDR 1991, S. 169) liegt eine aberratio ictus vor, wenn der Täter das Angriffsobjekt vor sich sieht, an seiner Stelle aber ein anderes Objekt verletzt.
4.) Nach allg. Ansicht schließt die aberratio ictus den Vorsatz bzgl. des getroffenen Objekts immer aus, wenn anvisiertes und tatsächlich getroffenes Objekt tatbestandlich nicht gleichwertig sind.
Problematisch sind aber die Fälle der Gleichwertigkeit beider Objekte.
Herrschende Meinung
Die hM bestraft in solchen Fällen wegen Versuchs hinsichtlich des anvisierten Zielobjekts und gegebenenfalls nach Fahrlässigkeitsgesichtspunkten bzgl. des getroffenen Zweitobjekts.
Gegenmeinung
Nach der Gegenmeinung lässt das Fehlgehen der Tat den Vorsatz unberührt, so dass aus vollendeter Vorsatztat zu bestrafen ist.
5.) Die Gegenmeinung setzt sich über den individualisierten Tötungsvorsatz in unzulässiger Weise hinweg.
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