FSH-Studiengänge
1. Staatsexamen
- Inhalt
- Ablauf
- Dauer/Gebühr
- Information
Repetitorium
Startseite
Repetitorium (1. Examen)
Repetitorium (2. Examen)
Kontakt

Kontakt  |   Login    

Duldung der Wegnahme im Falle vorgetäuschter Beschlagnahme



Aufgaben:

1.) Liegt bei den sog. "Beschlagnahmefällen" Betrug oder Diebstahl vor?

2.) Wie ist die Duldung der Wegnahme im Fall einer vorgetäuschten Beschlagnahme rechtlich zu bewerten?

3.) Ist das Einverständnis wirksam? Begründung?

4.) Ist für die Abgrenzung von Betrug und Diebstahl das äußere Erscheinungsbild der Tat entscheidend?



Lösungen:

1.) Diebstahl, da in der Beschlagnahme keine Vermögensverfügung, sondern eine Wegnahme zu sehen ist. Das Tatopfer nimmt die Beschlagnahme lediglich hin. Die Durchführung der Beschlagnahme stellt eine Wegnahme durch den Täter dar.

2.) Als Einverständnis. Dieses wirkt tatbestandsausschließend, wenn es wirksam zustande gekommen ist.

3.) Das Einverständnis ist unwirksam. Der Grund hierfür liegt nicht im Irrtum des Opfers aufgrund der nur vorgetäuschten Beschlagnahme, da Willensmängel für die Wirksamkeit eines Einverständnisses (im Unterschied zur rechtfertigenden Einwilligung) grundsätzlich irrelevant sind. Wirksamkeitsvoraussetzung für das Einverständnis ist vielmehr, dass es auf einem freien Willensentschluss des Betreffenden beruht. Dies ist bei einer Beschlagnahme regelmäßig nicht der Fall. Das Opfer geht nämlich davon aus, dass Ihm der Gewahrsam unabhängig von seiner Entscheidung in jedem Fall entzogen werde. Anders kann der Fall aber liegen, wenn das Opfer gerade nicht "autoritätshörig" ist und davon ausgeht, es könne sich frei entscheiden, ob es der Beschlagnahmeaufforderung folgen wolle oder nicht. Geht das Opfer dann auf die "Beschlagnahme" ein, so liegt darin ein – den Diebstahlstatbestand - ausschließendes Einverständnis. Dann ist aufgrund der täuschungsbedingten Duldung Betrug einschlägig.

4.) Nein. Maßgeblich ist, ob der Täter die Willensentscheidung des Opfers einsetzt oder ohne sie an die Sache herankommt.



< zurück weiter >
zurück zur Startseite

Kontakt
Dr. Unger             Fernrepetitorium

Telefon:
0681 / 390 5263

E-mail:
info@i-jura.de


Studienführer
Stellenangebote









Übersicht:
Justizprüfungsämter
& Universitäten


Impressum
Datenschutz










 
 Grafiken und Inhalte dieser Internetpräsenz sind © urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung der 1st Position GmbH ist untersagt. Erwähnte Produkte oder Verfahren sind in der Regel eingetragene Warenzeichen und werden als solche betrachtet. Partner